Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit im Einigungsvertrag 1990 zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. Als deutscher Nationalfeiertag erinnert er an die deutsche Wiedervereinigung, die „mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland […] am 3. Oktober 1990“ „vollendet“ wurde.
Richtigerweise traten um Mitternacht vom 2. auf den 3. Oktober die neugegründeten Länder dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG bei. Somit wurden Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Berlin in seiner Gesamtheit die neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Als „Deutsche Einheit“ wird historisch seit dem frühen 19. Jahrhundert das Bestreben bezeichnet, die deutschen Länder in einem Staat zusammenzuführen. Das Einheitsmotiv findet sich auch in der deutschen Nationalhymne als „Einigkeit“ wieder.
Quelle: wikipedia.org
Städt. Offene Ganztagsgrundschule
Städt. Gemeinschaftsgrundschule vertreten durch die Schulleitung:
Frau Nicole Meyer
–Schulleitung–
Sie wird durch den Schulleiter/die Schulleiterin gesetzlich vertreten.
Dienstanbieter im Sinne des §55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und §5, 6 Telemediengesetz (TMG) ist der Schulträger:
Schulträger Stadt Bochum
– Der Oberbürgermeister –
Träger:
Ev. Kirchenkreis Bochum
Frau Wahle
–Ansprechpartner:in (vorrübergehend)–
Öffnungszeiten:
Susanne Wünneberg
–Vorsitzende–
Katja Schoppmeyer
–Stellv. Vorsitzende–
Kerstin Kerstan
–Schatzmeisterin–